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    Betrieblich vereinbarte Meldepflichten im Rahmen des Hygieneplans

    Analytik / Betriebshygiene

    Was ist wichtig?Was sollte gemeldet werden?Verhalten nach Rückkehr aus bestimmten Auslands- und RisikogebietenWelche Entscheidungsmöglichkeiten bestehen?
    Dr. Gero Beckmann · Institut Romeis Bad Kissingen GmbH, Oberthulba
    Dr. Gero Beckmann
    Leitung Hygiene und Beratung
    Institut Romeis Bad Kissingen GmbH
    Schlimpfhofer Str. 21
    97723 Oberthulba (Germany)
    e-mail: g.beckmann@institut-romeis.de

    Meldepflichten für bestimmte Erkrankungen sind ein wichtiger Teilaspekt des Hygieneplans. Dabei sind verschiedene Meldewege, Bewertungen und Vorgehensweisen zu berücksichtigen. Krankheitsmeldungen sind Teilentblößungen des Individuums. Daher sind präventive, pointierte Schulungsaktivitäten und ein einfühlsamer, aber auch konsequenter Umgang im Eintretensfalle anzuraten.

    Beschäftigen wir uns in der pharmazeutischen Mikrobiologie und